DSGVO-konforme Zeiterfassung: Was ist erlaubt?
02.11.2025 · Zeiterfassung
DSGVO-konforme Zeiterfassung: Was ist erlaubt?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Prozesse datenschutzkonform zu gestalten. Besonders die Zeiterfassung, ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsalltags, muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen an eine DSGVO-konforme Zeiterfassung gestellt werden und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Die Grundlagen der DSGVO
Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Ziel der DSGVO ist es, die Privatsphäre und den Datenschutz der Bürger zu stärken und die Rechte der Betroffenen zu schützen.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern, sind von der DSGVO betroffen. Dazu zählen auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Startups. Auch die Zeiterfassung fällt unter diese Regelungen, da sie Informationen über die Arbeitszeiten von Mitarbeitern enthält.
Anforderungen an die Zeiterfassung unter der DSGVO
Erhebung von personenbezogenen Daten
Die Zeiterfassung beinhaltet die Erhebung von personenbezogenen Daten, wie z. B. Arbeitszeiten, Pausenzeiten und möglicherweise auch Standortdaten. Diese Daten dürfen nur erhoben werden, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegt. Gemäß Art. 6 der DSGVO sind die wichtigsten Grundlagen:
1. **Einwilligung**: Der Mitarbeiter muss aktiv in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen.
2. **Vertragserfüllung**: Die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, dessen Vertragspartei der Mitarbeiter ist.
3. **Rechtliche Verpflichtung**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen.
Zweckbindung und Datenminimierung
Gemäß Art. 5 der DSGVO müssen personenbezogene Daten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen nicht weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar sind. Zudem gilt das Prinzip der Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind.
Transparenz und Information
Mitarbeiter müssen darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Dies geschieht in der Regel über eine Datenschutzerklärung. Diese sollte klar und verständlich formuliert sein und auf verschiedene Aspekte eingehen, wie z. B.:
- Die Art der erhobenen Daten
- Der Zweck der Datenverarbeitung
- Die rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung
- Die Dauer der Datenspeicherung
- Die Rechte der Mitarbeiter (z. B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung)
- **Zugriffskontrollen**: Nur autorisierte Personen sollten Zugriff auf die Zeiterfassungsdaten haben.
- **Verschlüsselung**: Sensible personenbezogene Daten sollten verschlüsselt gespeichert und übertragen werden.
- **Anonymisierung**: Wo möglich, sollten Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden, um die Identität der Mitarbeiter zu schützen.
- Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
- Transparente Datenverarbeitung
- Sicherer Zugriff auf Daten
- Einfache Integration in bestehende Systeme
- [ ] Ist eine rechtliche Grundlage für die Datenerhebung vorhanden?
- [ ] Wurden die Mitarbeiter transparent über die Datenerhebung informiert?
- [ ] Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert?
- [ ] Wurde die Zeiterfassungssoftware auf DSGVO-Konformität geprüft?
- [ ] Gibt es ein Verfahren zur Wahrung der Rechte der Mitarbeiter (Auskunft, Löschung)?
</ul><h2>DSGVO-konforme Zeiterfassungssysteme</h2>
Technische und organisatorische Maßnahmen
Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementieren. Dies kann Folgendes umfassen:
</ul><h3>Auswahl der richtigen Software</h3>
Bei der Auswahl einer Zeiterfassungssoftware sollten Unternehmen darauf achten, dass diese DSGVO-konform ist. TimePro Solutions bietet eine solche Lösung, die folgende Funktionen beinhaltet:
</ul><h2>Herausforderungen bei der Umsetzung der DSGVO-konformen Zeiterfassung</h2>
Fehlende Kenntnisse
Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen ist das fehlende Wissen über die Anforderungen der DSGVO. Oftmals sind sich Unternehmen nicht bewusst, welche Daten sie tatsächlich erheben und verarbeiten und welche rechtlichen Grundlagen dafür erforderlich sind.
Technische Hürden
Die Implementierung einer DSGVO-konformen Zeiterfassung kann technische Herausforderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre bestehende IT-Infrastruktur die Anforderungen der DSGVO erfüllen kann und gegebenenfalls umgerüstet oder angepasst werden muss.
Mitarbeiterakzeptanz
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Akzeptanz der Mitarbeiter. Um eine DSGVO-konforme Zeiterfassung erfolgreich umzusetzen, ist es entscheidend, die Mitarbeiter frühzeitig in den Prozess einzubeziehen und sie über die Vorteile und Notwendigkeiten der Regelungen aufzuklären.
Fazit
Die DSGVO-konforme Zeiterfassung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, das Vertrauen ihrer Mitarbeiter zu stärken und eine transparente Unternehmenskultur zu fördern. Mit den richtigen Maßnahmen und einer passenden Softwarelösung wie TimePro Solutions können Unternehmen die Herausforderungen meistern und sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Checkliste für die DSGVO-konforme Zeiterfassung
</ul><h3>FAQ zur DSGVO-konformen Zeiterfassung</h3>
**Was sind personenbezogene Daten?**
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z. B. Namen, Adressen, Telefonnummern und Arbeitszeiten.
**Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?**
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.
**Was kann ich tun, wenn ich nicht DSGVO-konform bin?**
Es ist ratsam, die Prozesse und Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt sind.
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