DSGVO-konforme Zeiterfassung: Was ist erlaubt?

02.11.2025 · Zeiterfassung

DSGVO-konforme Zeiterfassung: Was ist erlaubt?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Prozesse datenschutzkonform zu gestalten. Besonders die Zeiterfassung, ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsalltags, muss den Vorgaben der DSGVO entsprechen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen an eine DSGVO-konforme Zeiterfassung gestellt werden und wie Sie diese in Ihrem Unternehmen umsetzen können.

Die Grundlagen der DSGVO

Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Ziel der DSGVO ist es, die Privatsphäre und den Datenschutz der Bürger zu stärken und die Rechte der Betroffenen zu schützen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern, sind von der DSGVO betroffen. Dazu zählen auch kleine und mittelständische Unternehmen sowie Startups. Auch die Zeiterfassung fällt unter diese Regelungen, da sie Informationen über die Arbeitszeiten von Mitarbeitern enthält.

Anforderungen an die Zeiterfassung unter der DSGVO

Erhebung von personenbezogenen Daten

Die Zeiterfassung beinhaltet die Erhebung von personenbezogenen Daten, wie z. B. Arbeitszeiten, Pausenzeiten und möglicherweise auch Standortdaten. Diese Daten dürfen nur erhoben werden, wenn eine rechtliche Grundlage vorliegt. Gemäß Art. 6 der DSGVO sind die wichtigsten Grundlagen:

1. **Einwilligung**: Der Mitarbeiter muss aktiv in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen.
2. **Vertragserfüllung**: Die Verarbeitung ist notwendig, um einen Vertrag zu erfüllen, dessen Vertragspartei der Mitarbeiter ist.
3. **Rechtliche Verpflichtung**: Die Verarbeitung ist erforderlich, um einer rechtlichen Verpflichtung nachzukommen.

Zweckbindung und Datenminimierung

Gemäß Art. 5 der DSGVO müssen personenbezogene Daten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen nicht weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken nicht vereinbar sind. Zudem gilt das Prinzip der Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind.

Transparenz und Information

Mitarbeiter müssen darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Dies geschieht in der Regel über eine Datenschutzerklärung. Diese sollte klar und verständlich formuliert sein und auf verschiedene Aspekte eingehen, wie z. B.:

  • Die Art der erhobenen Daten
  • Der Zweck der Datenverarbeitung
  • Die rechtlichen Grundlagen der Verarbeitung
  • Die Dauer der Datenspeicherung
  • Die Rechte der Mitarbeiter (z. B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung)
  • </ul><h2>DSGVO-konforme Zeiterfassungssysteme</h2>

    Technische und organisatorische Maßnahmen

    Um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementieren. Dies kann Folgendes umfassen:

    • **Zugriffskontrollen**: Nur autorisierte Personen sollten Zugriff auf die Zeiterfassungsdaten haben.
    • **Verschlüsselung**: Sensible personenbezogene Daten sollten verschlüsselt gespeichert und übertragen werden.
    • **Anonymisierung**: Wo möglich, sollten Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden, um die Identität der Mitarbeiter zu schützen.
    • </ul><h3>Auswahl der richtigen Software</h3>

      Bei der Auswahl einer Zeiterfassungssoftware sollten Unternehmen darauf achten, dass diese DSGVO-konform ist. TimePro Solutions bietet eine solche Lösung, die folgende Funktionen beinhaltet:

      • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
      • Transparente Datenverarbeitung
      • Sicherer Zugriff auf Daten
      • Einfache Integration in bestehende Systeme
      • </ul><h2>Herausforderungen bei der Umsetzung der DSGVO-konformen Zeiterfassung</h2>

        Fehlende Kenntnisse

        Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen ist das fehlende Wissen über die Anforderungen der DSGVO. Oftmals sind sich Unternehmen nicht bewusst, welche Daten sie tatsächlich erheben und verarbeiten und welche rechtlichen Grundlagen dafür erforderlich sind.

        Technische Hürden

        Die Implementierung einer DSGVO-konformen Zeiterfassung kann technische Herausforderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre bestehende IT-Infrastruktur die Anforderungen der DSGVO erfüllen kann und gegebenenfalls umgerüstet oder angepasst werden muss.

        Mitarbeiterakzeptanz

        Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Akzeptanz der Mitarbeiter. Um eine DSGVO-konforme Zeiterfassung erfolgreich umzusetzen, ist es entscheidend, die Mitarbeiter frühzeitig in den Prozess einzubeziehen und sie über die Vorteile und Notwendigkeiten der Regelungen aufzuklären.

        Fazit

        Die DSGVO-konforme Zeiterfassung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Unternehmen, das Vertrauen ihrer Mitarbeiter zu stärken und eine transparente Unternehmenskultur zu fördern. Mit den richtigen Maßnahmen und einer passenden Softwarelösung wie TimePro Solutions können Unternehmen die Herausforderungen meistern und sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten.

        Checkliste für die DSGVO-konforme Zeiterfassung

        • [ ] Ist eine rechtliche Grundlage für die Datenerhebung vorhanden?
        • [ ] Wurden die Mitarbeiter transparent über die Datenerhebung informiert?
        • [ ] Sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementiert?
        • [ ] Wurde die Zeiterfassungssoftware auf DSGVO-Konformität geprüft?
        • [ ] Gibt es ein Verfahren zur Wahrung der Rechte der Mitarbeiter (Auskunft, Löschung)?
        • </ul><h3>FAQ zur DSGVO-konformen Zeiterfassung</h3>

          **Was sind personenbezogene Daten?**
          Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z. B. Namen, Adressen, Telefonnummern und Arbeitszeiten.

          **Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?**
          Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.

          **Was kann ich tun, wenn ich nicht DSGVO-konform bin?**
          Es ist ratsam, die Prozesse und Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der DSGVO erfüllt sind.

          Möchten Sie die Vorteile einer DSGVO-konformen Zeiterfassung für Ihr Unternehmen nutzen? Dann registrieren Sie sich noch heute bei [TimePro Solutions](https://www.timepro-solutions.de/register) und starten Sie in eine datenschutzkonforme Zukunft!